Krone.at: Entscheid des Presserats

August 13th, 2024  |  Published in Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

Krone.at: Titelansicht des Artikels vom 7. März 2024 (Screenshot)Am 7. März 2024 erschien auf Krone.at ein Arti­kel von Mario Ruhmanseder: „Roma-Durchreiseplatz: Ag­gres­si­ve Volks­grup­pen mu­tie­ren zu Dauer­cam­pern“, be­bil­dert mit einer Drohnen­auf­nahme von eini­gen Wohn­wägen auf dem Durch­gangs­platz in Pichling (Linz). Wir haben den Öster­rei­chi­schen Presserat ein­ge­schal­tet (und waren offen­bar nicht die Ein­zigen, die an dieser ras­sis­ti­schen Stim­mungs­mache An­stoß nah­men). Nun hat sich das zu­stän­dige Gremium des Presse­rats mit dem Fall be­fasst und ist zu fol­gen­der Be­urtei­lung ge­langt – der Ent­scheid er­geht als Schrei­ben an die Chef­redak­tion von krone.at:

Der Senat 2 des Presserats befasste sich aufgrund mehrerer Mitteilungen mit dem Beitrag „Aggressive Volksgruppen mu­tieren zu Dauer­campern“, er­schienen am 07.03.2024 auf „krone.at“. [...] Mehrere Leserin­nen und Leser, darunter auch ein Ver­treter des Vereins Roma-Service, wandten sich wegen des Beitrags an den Presserat und kriti­sierten ihn als dis­kriminie­rend gegen­über Roma und Sinti. Der Artikel bediene mehre­re anti­ziganis­tische Stereo­type und ver­unglimpfe eine ganze Ethnie, etwa durch die Be­zeich­nung als „aggressive Volks­gruppen“ in der Über­schrift sowie den Zusatz „Roma-Durch­reise­platz“.

Der Senat hält es für angemessen, Ihnen die Kritik der Leserinnen und Leser auf diesem Weg zur Kenntnis zu bringen. Aus medien­ethischer Sicht sind sowohl Pauschal­ver­un­glimpfun­gen als auch Dis­krimi­nie­run­gen aus ethnischen Gründen generell un­zulässig (Punkte 7.1 und 7.2 des Ehren­kodex für die öster­reichische Presse). Nach Auf­fassung des Senats weist ins­beson­dere die Formu­lierung „aggres­sive Volks­gruppen“ ein pau­schalie­ren­des Element auf und ist geeignet, Ressen­ti­ments bzw. Vorurteile gegen­über Roma und Sinti zu schüren (vgl. u.a. die Ent­scheidun­gen 2014/023, 2016/209 und 2018/199). Aller­dings berück­sichtigt der Senat, dass der vor­lie­gende Beitrag im Nach­hinein ab­ge­ändert und der Begriff „aggressiv“ aus der Über­schrift ent­fernt wurde; mittler­weile ist bloß noch von „Volks­gruppen“ die Rede. Der Senat begrüßt die nach­träg­liche An­passung der proble­ma­ti­schen Schlagzeile (vgl. Punkt 2.4 des Ehren­kodex für die österrei­chische Presse). Eine frei­willige Korrektur erlaubt es den Senaten des Presse­rats, von der Ein­leitung eines Verfahrens ab­zu­sehen (siehe in dem Zu­sammen­hang u.a. die Fälle 2017/008, 2017/044 und 2020/377).

Der Senat fordert Sie dennoch dazu auf, bei der Berichterstattung über ethnische Minder­heiten in Zukunft mit mehr Sen­sibilität vor­zu­gehen und dabei pau­schalie­rende Formu­lierun­gen zu ver­meiden. Zudem wäre es nach Meinung des Senats neutraler ge­wesen, in der Über­schrift nicht von „Volks­gruppen“ zu sprechen.

(dROMa-Red.)

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