Krone.at: Entscheid des Presserats
August 13th, 2024 | Published in Medien & Presse, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Am 7. März 2024 erschien auf Krone.at ein Artikel von Mario Ruhmanseder: „Roma-Durchreiseplatz: Aggressive Volksgruppen mutieren zu Dauercampern“, bebildert mit einer Drohnenaufnahme von einigen Wohnwägen auf dem Durchgangsplatz in Pichling (Linz). Wir haben den Österreichischen Presserat eingeschaltet (und waren offenbar nicht die Einzigen, die an dieser rassistischen Stimmungsmache Anstoß nahmen). Nun hat sich das zuständige Gremium des Presserats mit dem Fall befasst und ist zu folgender Beurteilung gelangt – der Entscheid ergeht als Schreiben an die Chefredaktion von krone.at:
Der Senat 2 des Presserats befasste sich aufgrund mehrerer Mitteilungen mit dem Beitrag „Aggressive Volksgruppen mutieren zu Dauercampern“, erschienen am 07.03.2024 auf „krone.at“. [...] Mehrere Leserinnen und Leser, darunter auch ein Vertreter des Vereins Roma-Service, wandten sich wegen des Beitrags an den Presserat und kritisierten ihn als diskriminierend gegenüber Roma und Sinti. Der Artikel bediene mehrere antiziganistische Stereotype und verunglimpfe eine ganze Ethnie, etwa durch die Bezeichnung als „aggressive Volksgruppen“ in der Überschrift sowie den Zusatz „Roma-Durchreiseplatz“.
Der Senat hält es für angemessen, Ihnen die Kritik der Leserinnen und Leser auf diesem Weg zur Kenntnis zu bringen. Aus medienethischer Sicht sind sowohl Pauschalverunglimpfungen als auch Diskriminierungen aus ethnischen Gründen generell unzulässig (Punkte 7.1 und 7.2 des Ehrenkodex für die österreichische Presse). Nach Auffassung des Senats weist insbesondere die Formulierung „aggressive Volksgruppen“ ein pauschalierendes Element auf und ist geeignet, Ressentiments bzw. Vorurteile gegenüber Roma und Sinti zu schüren (vgl. u.a. die Entscheidungen 2014/023, 2016/209 und 2018/199). Allerdings berücksichtigt der Senat, dass der vorliegende Beitrag im Nachhinein abgeändert und der Begriff „aggressiv“ aus der Überschrift entfernt wurde; mittlerweile ist bloß noch von „Volksgruppen“ die Rede. Der Senat begrüßt die nachträgliche Anpassung der problematischen Schlagzeile (vgl. Punkt 2.4 des Ehrenkodex für die österreichische Presse). Eine freiwillige Korrektur erlaubt es den Senaten des Presserats, von der Einleitung eines Verfahrens abzusehen (siehe in dem Zusammenhang u.a. die Fälle 2017/008, 2017/044 und 2020/377).
Der Senat fordert Sie dennoch dazu auf, bei der Berichterstattung über ethnische Minderheiten in Zukunft mit mehr Sensibilität vorzugehen und dabei pauschalierende Formulierungen zu vermeiden. Zudem wäre es nach Meinung des Senats neutraler gewesen, in der Überschrift nicht von „Volksgruppen“ zu sprechen.
(dROMa-Red.)