Bericht zu ukrainischen Roma in Deutschland

April 19th, 2024  |  Published in Dokumente & Berichte, Rassismus & Menschenrechte

Monitoringbericht MIA: Antiziganismus gegen ukrainische Roma-Geflüchtete in Deutschland (2024)Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA ver­öffentlicht Bericht (→Down­load) zur Dis­kri­mi­nie­rung von ge­flüch­teten ukrai­ni­schen Roma in Deutsch­land

Ukrainische Roma, die seit Februar 2022 vor dem russi­schen Angriffs­krieg nach Deutsch­land ge­flüchtet sind, erleben direk­ten, struktu­rellen und institu­tio­nel­len Anti­ziganis­mus. Dies geht aus einem Moni­toring­bericht hervor, den die Melde- und Infor­mations­stelle Anti­ziganis­mus MIA am Mitt­woch, den 17.4.2024 in Berlin ver­öffentlicht hat. „Die all­tägliche Dis­kriminie­rung zeigt sich an dem fehlenden oder ein­ge­schränk­ten Zugang dieser Men­schen zu men­schen­würdi­gem Wohnraum, zu Bildung, Sozial­leistun­gen und zu weiteren Hilfs- und Dienst­leistungen“ bilan­ziert MIA-Bun­des­ge­schäfts­führer Dr. Guillermo Ruiz Torres.

Der Monitoringbericht belegt anhand zahlreicher Vorfälle, die MIA ge­meldet oder von ihr recher­chiert wurden, unter anderem einen dis­kriminie­renden Umgang der Betrof­fenen durch Polizei­beamte, Mit­arbeitende der Deutschen Bahn, in der Ver­waltung, in der Sozialen Arbeit sowie im Bildungs­sektor. Ge­flüchtete ukrainische Roma werden in Ge­flüch­teten­unter­künften und Schulen segre­giert und müssen zum Teil monate­lang auf einen Schul­platz warten. Die be­troffenen Kinder haben gerin­gere oder gar keine Chancen, erfolg­reich am deutschen Bildungs­system teil­zu­haben.

„Geflüchtete Roma haben dieselben Rechte und den­selben recht­mäßigen Anspruch auf Unter­stützung wie ihre ukraini­schen Lands­leute, die eben­falls Schutz in Deutschland suchen. Trotz­dem werden ihnen diese oft verwehrt“, kriti­siert Dr. Guillermo Ruiz Torres.

Darüber hinaus werden Roma verdächtigt, keine „echten Kriegs­flücht­linge“ zu sein. Auf­forderun­gen der Bundes- und Landes­behörden, die seit dem Herbst 2022 an die zu­ständigen unter­ge­ordne­ten Behörden er­gangen sind, besagen, dass Ge­flüchteten, die neben der ukrainischen auch die Staats­bürger­schaft eines EU-Landes (in der Regel Ungarn) be­sitzen, die Flüchtlings­eigen­schaft und die Unter­stützung nach § 24 Auf­enthalts­gesetz ver­weigert werden soll. Außer­dem schüren die Behörden den Ver­dacht, dass ukrai­nische Pässe ge­fälscht sein könnten.

MIA verurteilt diese antiziganistische Diskriminierung und fordert die Rück­nahme der ent­sprechen­den Auf­forderun­gen durch die Bundes- und Landes­behörden. Die Maß­nahmen sind un­ver­hältnis­mäßig und führen dazu, dass Roma dazu gedrängt werden, in das Kriegs­gebiet zurück­zu­kehren. „Die ukrainischen Roma sind Nach­kommen von Holo­caust-Über­le­ben­den und einige wenige Über­lebende des Völker­mords an Sinti und Roma im NS-be­setz­ten Europa. Sie müssen von der Bundes­regie­rung als be­sonders schutz­würdige Gruppe an­er­kannt werden“, for­dert Dr. Guillermo Ruiz Torres.

(Text: Pressemitteilung MIA)

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