47 Richter, 80.000 Fälle

April 28th, 2017  |  Published in Einrichtungen, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht

ECHR - EGMRInfotext: Europäischer Gerichtshof für Men­schen­rechte

Die Europäische Men­schen­rechts­kon­ven­tion wurde 1950 – auf der Basis der All­ge­mei­nen Er­klä­rung der Men­schen­rechte der Verein­ten Natio­nen – ver­ab­schie­det. Um ihre Ein­hal­tung sicher­zu­stel­len, er­rich­te­ten die Mit­glied­staaten des Europarats 1959 den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rechte (EGMR) in Straßburg.

Die Konvention garantiert insbeson­dere das Recht auf Leben, auf ein faires Ver­fahren, auf Achtung des Privat- und Fa­mi­lien­lebens, die Frei­heit der Mei­nungs­äußerung, die Ge­danken-, Ge­wis­sens- und Religions­frei­heit und den Schutz des Eigen­tums. Sie ver­bie­tet Folter und un­mensch­li­che oder er­niedri­gende Be­hand­lung, Zwangs­arbeit, will­kür­liche Frei­heits­ent­ziehung sowie Un­gleich­be­hand­lun­gen bei der Aus­übung der Rechte und Frei­hei­ten. Die nationalen Gerichte sind ver­pflich­tet, die Kon­vention an­zu­wen­den, andern­falls kann der EGMR den be­trof­fenen Mitglied­sstaat ver­urtei­len. Die Urteile sind für die Mit­glieds­staaten bin­dend, die Um­setzung wird vom Europarat über­prüft.

Infolge der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in den 1990er Jah­ren stieg die Zahl der Be­schwer­den stark an. Seit 1998 be­steht ein ständig tagen­der Gerichtshof, der es jeder Person er­mög­licht, sich direkt an den EGMR zu wen­den, sofern alle inner­staat­li­chen Rechtsmittel zuvor aus­ge­schöpft wur­den und die end­gült­ige innerstaatliche Entscheidung nicht länger als sechs Monate zurück­liegt. Die Beschwerden kön­nen sich aller­dings nur gegen Staaten rich­ten, die die Konvention ra­ti­fi­ziert haben. Die Zahl der Richter ent­spricht der Anzahl der Mitglied­staaten (der­zeit 47). Die offiziellen Sprachen sind Eng­lisch und Fran­zösisch, Be­schwer­den können aber in allen Amts­sprachen der Mit­glied­staaten ein­ge­reicht werden.

Heute überwacht der EGMR die Achtung der Menschenrechte von 800 Mil­lio­nen Men­schen in den 47 Mit­glied­staaten des Europarats. Ein Re­form­pro­zess soll dem zeit­weise enormen Rück­stau (zur­zeit sind ca. 80.000 Beschwerden an­hän­gig) ent­ge­gen­wirken.

www.echr.coe.int

(dROMa)

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