47 Richter, 80.000 Fälle
April 28th, 2017 | Published in Einrichtungen, Rassismus & Menschenrechte, Recht & Gericht
Infotext: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 – auf der Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen – verabschiedet. Um ihre Einhaltung sicherzustellen, errichteten die Mitgliedstaaten des Europarats 1959 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Die Konvention garantiert insbesondere das Recht auf Leben, auf ein faires Verfahren, auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und den Schutz des Eigentums. Sie verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Zwangsarbeit, willkürliche Freiheitsentziehung sowie Ungleichbehandlungen bei der Ausübung der Rechte und Freiheiten. Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, die Konvention anzuwenden, andernfalls kann der EGMR den betroffenen Mitgliedsstaat verurteilen. Die Urteile sind für die Mitgliedsstaaten bindend, die Umsetzung wird vom Europarat überprüft.
Infolge der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in den 1990er Jahren stieg die Zahl der Beschwerden stark an. Seit 1998 besteht ein ständig tagender Gerichtshof, der es jeder Person ermöglicht, sich direkt an den EGMR zu wenden, sofern alle innerstaatlichen Rechtsmittel zuvor ausgeschöpft wurden und die endgültige innerstaatliche Entscheidung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Die Beschwerden können sich allerdings nur gegen Staaten richten, die die Konvention ratifiziert haben. Die Zahl der Richter entspricht der Anzahl der Mitgliedstaaten (derzeit 47). Die offiziellen Sprachen sind Englisch und Französisch, Beschwerden können aber in allen Amtssprachen der Mitgliedstaaten eingereicht werden.
Heute überwacht der EGMR die Achtung der Menschenrechte von 800 Millionen Menschen in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats. Ein Reformprozess soll dem zeitweise enormen Rückstau (zurzeit sind ca. 80.000 Beschwerden anhängig) entgegenwirken.
(dROMa)