Deutschland: Erhalt von Roma-Gräbern

Dezember 21st, 2016  |  Published in Geschichte & Gedenken, Politik

Familiengrab Weihs in Osnabrück: Titelbild des Berichts "Dauerhafter Erhalt der Grabstätten NS-ver­folg­ter Sinti und Roma"Übernahme der Kosten durch Bund und Län­der: Be­schluss zum Er­halt der Gräber von NS-ver­folg­ten Sinti und Roma

Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Minister­prä­si­den­ten­kon­fe­renz in Berlin einen Be­schluss zum Ruhe­recht für Grab­stätten der unter der natio­nal­sozia­lis­ti­schen Gewalt­herr­schaft ver­folg­ten Sinti und Roma ge­fasst. Sie kom­men damit der Bitte des Vor­sitzen­den des Zentral­rats der Deutschen Sinti und Roma, Romani Rose, nach. Er hat­te sich seit Jahren für ein dau­ern­des Ruherecht ein­ge­setzt. Bund und Länder sind über­ein­ge­kom­men, die Kos­ten zum Er­halt der Gräber zu je 50 Pro­zent zu über­nehmen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte: „Ich be­grüße den Be­schluss zum Er­halt der Gräber der­jeni­gen Sinti und Roma, die vom natio­nal­sozia­lis­ti­schen Regime als Volks­gruppe aus rassis­ti­schen Gründen ver­folgt wur­den. Das sind wir den Toten und ihren Nach­kommen schul­dig. Mein Haus wird in enger Ab­stim­mung mit den zu­ständi­gen Stellen in den Ländern eine Re­ge­lung er­arbei­ten, damit die­ser Beschluss schnell um­ge­setzt wer­den kann.“

Die Umsetzung kann unter Wahrung verfassungsrechtli­cher Zu­ständig­kei­ten des Bundes und der Län­der ohne gesetz­liche Ände­run­gen kurz­fristig er­fol­gen. Die Zustän­dig­keit der Länder für eine Rege­lung des Ruhe­rechtes bleibt dabei un­berührt, auch die Gesetz­gebungs­kom­pe­tenz bleibt bei den Län­dern. Die noch im Detail aus­zu­han­deln­de Ver­ein­ba­rung soll sich an die Rege­lung für die ver­waisten jüdi­schen Fried­höfe aus der Vor­kriegs­zeit orien­tie­ren. Bundes­weit sind etwa 3.000 Grab­stätten be­trof­fen. Der Bund erklärte sich bereit, den Län­dern 50 Pro­zent der ent­stehen­den Kos­ten zu er­statten.

(Text: www.bmfsfj.de)

Siehe auch:
Dauerhafter Erhalt der Grabstätten, 12.10.2016

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