Volksgruppen-Anerkennung 1993
Januar 24th, 2015 | Published in Politik, Recht & Gericht, dROMa (Magazin)
Im Dezember 1993 wurden die Roma als 6. Volksgruppe Österreichs anerkannt. Den Anstoß dazu gab eine Petition der Roma-Vereine (Verein Roma und Kulturverein). Eine parlamentarische Anhörung mit Roma-Vertretern führte schließlich zur einstimmigen Anerkennung durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Im offiziellen Sprachgebrauch ist – anders als in Deutschland, das die „Sinti und Roma“ erst 1995 anerkannte – von der „Volksgruppe der Roma“ die Rede, um darunter auch die anderen ethnischen Teilgruppen wie Sinti oder Lovara zu subsumieren. Der neue Rechtsstatus garantierte der „autochthonen“ („eingesessenen“) Volksgruppe staatlichen Schutz und Förderung. Dies ermöglichte Projekte zum Spracherhalt und zur Stärkung des ethnischen Selbstbewusstseins, das man als Voraussetzung der sozialen Veränderung begriff. Weder beim Volksgruppengesetz von 1976 noch bei Volkszählungen waren die zum Teil seit vielen Jahrhunderten hier beheimateten Roma zuvor berücksichtigt worden, weil es sich bei „Zigeunern“ um keine „bodenständige Gruppe“ handle. (RU)
Aus: dROMa 37, Sommer | Linaj 2013, S. 4