Volksgruppen-Anerkennung 1993

Januar 24th, 2015  |  Published in Politik, Recht & Gericht, dROMa (Magazin)

Nationalrat in WIen (Foto: Parlamentsdirektion/St. Olah)Im Dezember 1993 wurden die Roma als 6. Volksgruppe Österreichs an­er­kannt. Den Anstoß da­zu gab eine Petition der Roma-Vereine (Verein Roma und Kulturverein). Eine par­la­men­ta­ri­sche An­hö­rung mit Roma-Ver­tre­tern führte schließ­lich zur einstimmigen An­er­ken­nung durch den Haupt­aus­schuss des National­rates. Im offi­ziel­len Sprach­gebrauch ist – an­ders als in Deutschland, das die „Sinti und Roma“ erst 1995 an­er­kannte – von der „Volksgruppe der Roma“ die Rede, um darun­ter auch die an­deren eth­ni­schen Teil­gruppen wie Sinti oder Lovara zu sub­su­mie­ren. Der neue Rechts­status garan­tierte der „autochthonen“ („ein­ge­ses­senen“) Volks­gruppe staat­lichen Schutz und Förderung. Dies er­mög­lich­te Projekte zum Sprach­erhalt und zur Stär­kung des eth­ni­schen Selbst­bewusstseins, das man als Voraus­setzung der sozia­len Ver­än­de­rung begriff. Weder beim Volks­gruppen­gesetz von 1976 noch bei Volkszählungen waren die zum Teil seit vie­len Jahr­hun­der­ten hier behei­ma­te­ten Roma zuvor berück­sich­tigt worden, weil es sich bei „Zigeunern“ um kei­ne „boden­stän­dige Gruppe“ handle. (RU)

Aus: dROMa 37, Sommer | Linaj 2013, S. 4

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