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Minderheitenschutz im deutschen Bildungssystem (2024)

Februar 23rd, 2025  |  Published in Hochschulschriften, Jugend & Bildung, Recht & Gericht, Wissenschaft

Karl-Franzens-Universität GrazLena Baalhorn (2024): Minderheitenschutz der Sinti und Roma in aus­ge­wähl­ten Be­rei­chen des deut­schen Bil­dungs­sys­tems: Die Um­setzung des Rahmen­über­ein­kom­mens zum Schutz na­tio­na­ler Min­der­hei­ten in Bezug auf ihre Ge­schich­te und Kultur

Diplomarbeit, Karl-Franzens-Uni­ver­­si­tät Graz (Rechtswissenschaftliche Fakultät), 116 S.

→Download der UB Graz (pdf)

Abstract (Link):

Der Schutz von Minderheiten hat nach dem Zweiten Weltkrieg eine hohe Relevanz erlangt und sich in dieser Zeit stetig fort­ent­wickelt. Einen Teil dieses Minder­heiten­schutzes stellt das Rahmen­über­ein­kommen des Europarats zum Schutz nationaler Minder­heiten aus dem Jahr 1995 dar, das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft ge­treten ist und seitdem Sinti und Roma als eine von vier natio­nalen Minder­heiten in Deutschland unter seinen Schutz stellt. Gegen­stand der vor­liegenden Arbeit ist der Schutz der Kultur und Geschichte von Sinti und Roma in einigen Bereichen des deutschen Bildungs­systems unter dem Schutz des Rahmen­über­ein­kommens. Im Fokus steht dabei der Art 12 FCNM, wobei die Um­setzung Art 3,4 und 6 FCNM maß­geblich für eine erfolg­reiche An­wendung des Rahmen­über­ein­kommens sind. Es stellt sich zudem die Frage, wie sich die Situation von Sinti und Roma im Verlauf der Mo­ni­to­ring-Zyk­len verbessert hat bzw. was sich geändert hat. Zu Beginn wird das Rahmen­über­ein­kommen in Hinblick auf ver­schiedene Aspekte erläutert. Im weiteren Verlauf werden die ge­nannten Artikel dogmatisch analy­siert und es wird auf die An­wendung durch den Bera­tenden Aus­schuss ein­ge­gangen. Im dritten Schritt wird auf die Um­setzung durch Deutsch­land in den ver­schiede­nen Mo­nitor­ing-Zyk­len ein­ge­gangen. Außerdem werden die Schwächen des Rahmen­über­ein­kommens bearbeitet und wie die Umsetzung eines völker­rechtli­chen Instru­ments in einem föderalen Staat erfolgt, in dem Bildung in den Hoheits­bereich der Länder fällt. Read the rest of this entry »