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Regensburg: „Schande für die Kirchen“

August 10th, 2016  |  Published in Rassismus & Menschenrechte, Religion

Tilman Zülch (Foto: GfbV)Pressemitteilung der GfbV:

Schutzsuchende Roma-Flüchtlinge verhaftet: Kirchliche Obhut war „böse Falle“

Im Pfarrhaus St. Emmeran in Regensburg hatten zwo­schen­­zeit­­­lich bis zu 45 Roma Schutz vor dro­hen­­­der Ab­­­schie­­­bung Zu­­flucht ge­­­sucht, zu­­­letzt wa­­ren es noch 16 ge­­­we­­­sen. Nahrungs­­mit­­tel­­spen­­den an sie wur­­­den ver­­­hin­­­dert. Am Mon­­­tag wur­­de das Pfarr­­­haus po­­li­­­zei­­­lich ge­­­räumt.

Als eine „Schande für beide Kirchen“ hat Tilman Zülch, Präsi­dent der Gesell­schaft für be­drohte Völ­ker – Inter­natio­nal (GfbV), die polizei­li­che Räu­mung des katho­li­schen Regens­burger Pfarr­hau­ses St. Emmeram am gestri­gen Montag­abend be­zeich­net. Die „kirch­li­che Obhut“, die den schutz­suchen­den und um Kirchen­asyl bit­ten­den Roma dort an­ge­bo­ten wurde, habe sich als „böse Falle“ er­wie­sen, kri­ti­sier­te der Menschen­recht­ler. Im Pfarr­haus St. Em­meran hat­ten zwi­schen­zeit­lich bis zu 45 Roma Schutz vor dro­hen­der Ab­schie­bung Zu­flucht ge­sucht.

Schon vor der Räumung hatte die Kirche nach An­ga­ben des baye­ri­schen Flücht­lings­rates ver­sucht, die letz­ten 16 noch im Pfarr­haus ver­blie­be­nen Flücht­linge „auszuhungern“, in­dem sie Nahrungs­mit­tel­spen­den an sie ver­hin­derte. Das Bis­tum Regens­burg hat­te auf diesen Vor­wurf un­mit­tel­bar vor der Räu­mung mit einem hal­ben De­menti reagiert. „Die Flücht­linge be­kom­men Nahrung, aber nicht im Pfarr­heim. Jeder kann heraus­tre­ten und sich ver­sor­gen“, wurde ein Dom­sprecher in den Me­dien zitiert.

„Diese Verlautbarung war zynisch“, kritisierte Zülch. Denn nach Infor­ma­tio­nen der GfbV wären die fünf von Abschiebung be­droh­ten Flücht­linge beim Ver­lassen des Pfarr­hauses sofort ver­haftet wor­den. Die Polizei war­tete vor dem Gebäude auf sie, weil gegen sie ein Haft­befehl vor­lag und ihre Daten an die Sicher­heits­kräfte weiter­ge­ge­ben wor­den waren.

Bei einer mazedonischen Familie, die am Dienstag­morgen um 10 Uhr dem Haftrichter vor­geführt wurde, wollte eine evan­ge­li­sche Kirchen­gemeinde nach siche­rer Kennt­nis der GfbV prü­fen, ob nicht Kirchen­asyl ge­währt wer­den könne. Die Familie hatte es ver­säumt, Rechts­mittel gegen die Ab­leh­nung ihres Asyl­antrags ein­zu­legen. Die für eine Prü­fung durch die Kirche not­wen­dige Akte des Bundes­amts für Migra­tion und Flücht­linge (BAMF) traf je­doch wochen­lang nicht ein und schließ­lich war die Fa­milie aus der Ob­hut der evan­ge­li­schen Kir­chen­ge­meinde wei­ter in die der katho­li­schen ge­flüch­tet, weil sie sich dort schnel­lere Hilfe er­hofft hatte. Zu­sätz­lich hatte die Fa­milie schrift­lich er­klärt, frei­willig aus­reisen zu wollen. Jetzt be­fin­det sie sich in Ab­schiebe­haft.

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